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Wer profitiert oder verliert bei Pflegegraden statt Pflegestufen? |
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Administrator 19 Beiträge
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Das Pflegestärkungsgesetz II verfolgt weiterhin konsequent das Prinzip „ambulant vor stationär“ der Pflegeversicherung. Entsprechend werden die Pflegesachleistungen bei Pflege und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder Tages- und Nachtpflege insbesondere für die zumeist zu Hause versorgten Demenzkranken mit „Pflegestufe 0“ und Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 besonders deutlich erhöht. Ihnen weist die Pflegekasse 2017 automatisch den Pflegegrad 2 zu.
In seiner Höhe weitgehend unverändert bleibt dagegen das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde für Pflegebedürftige mit den Pflegestufen 1, 2 und 3, denen von ihren Pflegekassen automatisch die neuen Pflegegrade 2, 3 oder 4 zugeteilt werden.
Wesentliche Neuerungen:
Da Demenzkranken mit „Pflegestufe 0“ der Pflegegrad 2 zuerkannt wird, steigt ihr monatliches Pflegegeld ab 2017 erheblich, nämlich von bisher 123 Euro um 422 Euro auf 545 Euro.
Außerdem erhalten die recht wenigen Härtefälle mit Pflegestufe 3 (künftig Pflegegrad 5), die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, dann erstmals ein Pflegegeld von 901 Euro.
Schlechter gestellt werden insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit den bisherigen Pflegestufen 1 und 2 (künftig Pflegegrade 2 und 3), die sich für die vollstationäre Dauerpflege entschieden haben oder sie brauchen. Die
Zuzahlungen werden insbesondere für nur körperlich erkrankte Pflegebedürftige dieser Pflegestufen spürbar steigen.
Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert, zuletzt von Admin am 05.03.2017 - 20:39.
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Beitrag vom 18.10.2016 - 10:45 |
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