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Leistungen bei Pflegegraden in der stationären Pflege in Heimen ab 2017 |
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Administrator 19 Beiträge
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Pflegegrad 1:
Monatlich nur 125 Euro fließen künftig in Form einer Kostenerstattung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die sich trotz ihrer noch hohen Selbstständigkeit bereits für ein Alten- oder Pflegeheim entscheiden. Damit will der Gesetzgeber noch weitgehend Selbstständige mit geringem Pflegebedarf dazu motivieren, ambulante Pflege zu nutzen und nicht in ein Alten- und Pflegeheim umzuziehen.
Hier die künftigen Kassenzuschüsse für die vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim:
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Wichtiger Hinweis
Alle pflegebedürftigen Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 eines Alten- oder Pflegeheims zahlen ab 2017 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil, den das Bundesgesundheitsministerium auf durchschnittlich rund 580 Euro schätzt. Hinzu kommen aber noch die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten der Einrichtung.
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Beitrag vom 06.11.2016 - 08:22 |
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