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Welche Beiträge sind für die Pflegeversicherung zu entrichten? |
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Administrator 19 Beiträge
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Zu allen Zweigen der Sozialversicherung müssen Beiträge entrichtet werden, um die Leistungen zu finanzieren. Dies gilt natürlich analog für die Pfelegeversicherung.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen seit dem 1.7.1996 1,7%* vom monatlichen Einkommen.
Einkommen und Beiträge
Für die Beitragszahlungen gelten Höchstbeträge. Im Jahr 2008 betrugen diese für die Versicherten € 61,20. Diese Beiträge entsprachen 1,7%* der monatlichen Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung, die im Jahr 2008 @e.600,00 beträgt. Von darüber liegendem Arbeitsentgelt sin keine Beiträge zu zahlen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
Die Beiträge zur Pflegeversicherungsetzen sich zusammen aus dem Anteil, den der Versicherte selbst tragen mussund dem Anteil, der auf den Arbeitgeber entfällt. Der Arbeitnehmer zahlt nur 0,85% (bzw. 1,1%*) in die pflegeversicherung ein, die anderen 0,85% übernimmt der Arbeitgeber. Eine Besonderheit der Beitragsaufteilung gilt in Sachsen: hier tragen die Arbeitgeber lediglich 0,35%der Beiträge, der Arbeitnehmeranteil beträgt entsprechend 1,35% (bzw. 1,6%*) Dies ist darauf zurückzuführen, das in diesem Bundesland bei der Schaffung der Pflegeversicherung der Arbeitsfreie Buß- und Bettag erhalten blieb. In allen anderen Ländern wurde dieser Feiertag als Ausgleich für die finanzielle Belastung der Arbeitgeber gestrichen.
Beiträge von Rentnern und Sozialleistungsbezihern
Rentner zahlen wie Arbeitnehmerden halben Beitrag zur Krankenversicherung - auf ihre Renteneinkünfte gerechnet - aus eigener Tasche, der Rentenversicherungsträger finanziert die andere Hälfte. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind vom Rentner seit dem 01.04.2004 allein zu zahlen.
Wenn der Rentner über die gesetzliche Rente hinaus Versorgungsbeüge hat, eine Betriebsrente empfängt oder Arbeitseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielt, so muss er auf dieses Einkommen die Beiträge allein übernehmen.
Für Sozialleistungsbezieher kommen die zuständigen Träger auf. So entrichtet z.b. die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge der Arbeitslosenbezieher. Behinderteneinrichtungen zahlen für ihre Schutzbefohlenen und die Rehabilitationsträger für Rehablilitanden.
Beitragsfreiheit
Beitragsfrei sind wie in der Krankenversicherung der Familienversicherte Ehepartner und Kinder. Darüber hinaus können sich Bezieher verschiedener Entschädigungsleistungen (z. B. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz) unter Bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen.
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Beitrag vom 04.07.2008 - 15:34 |
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