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Warum ab 2017 Pflegegrade statt Pflegestufen? |
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Administrator 19 Beiträge
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Lange Zeit hat die deutsche Pflegeversicherung insbesondere die vielen Menschen mit Demenz benachteiligt, die körperlich zumeist noch gesund sind, aber dennoch viel Betreuung und Zuwendung brauchen. Sie erhielten weniger oder vor 2012 so gut wie keine Leistungen von ihren Pflegekassen.
Der Grund: In erster Linie erfuhren körperlich erkrankte Versicherte jeden Alters Unterstützung von der Pflegeversicherung. Denn nur bei körperlichen Erkrankungen und dementsprechend notwendigen Pflegehilfen bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung durften die Pflegekassen bislang die Pflegestufen 1, 2 oder 3 und die damit verbundenen Pflegeleistungen genehmigen.
Schrittweise hat der Gesetzgeber seit 2012 daher immer mehr Pflegeleistungen für Demenzkranke und andere Menschen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie psychisch Kranke oder geistig Behinderte eingeführt.
Das Pflegestärkungsgesetz II bringt ab 2017 endlich eine völlige leistungsrechtliche Gleichstellung von demenzkranken und körperlich erkrankten Pflegebedürftigen: Dann werden Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die den gleichen Pflegegrad erhalten und somit ähnlich selbstständig oder unselbstständig eingeschätzt werden, Anspruch auf die gleichen Leistungen ihrer Pflegekassen haben.
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Beitrag vom 06.11.2016 - 08:53 |
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06.11.2016 - 08:53 |