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Wie sieht es mit den Pflegeeinrichtungen aus? |
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Administrator 19 Beiträge
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Ambulante Dienste
Ca. zwei Drittel der Pflegebedürftigen, die sich für häusliche Pflege entschieden haben, werdem durch Angehörige oder Freunde gepflegt. Jedoch ist fast ein Drittel der Betroffenen auf professionelle ambulante Hilfe angewiesen. Aber auch viele der ehrenamtlich Gepflegten benötige für die eine oder andere Handreichung Unterstützung durch Pflegedienste. Durch diese Unterstützung werden Angehörige ermutigt, die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause weiter betreiben zu können. In manchen Fällen wird so auch eine häusliche Pflege überhaupt möglich.
Anbieter ambulanter Pflege
Hier können sie wählen zwischen freigemeinnützigen ambulanten Diensten (Sozialstationen) und Privaten häusliuchen Diensten.\r\nMIttlerweile gibt es in der Bundesrepublik rund 12000 ambulante Pflegeeinrichtungen, die eine vertragliche Zulassung durch die Landesverbände der Pflegekassen erhalten haben. Dabei ist der Anteil der privaten Anbieter stetig angewachsen.
Um Ihnen bei der Wahl eines guten Pflegedienstes behilflich zu seinstellt Ihnen Ihre Kranken-/Pflegekasse sicherlich gerne weiteres Informationsmaterial zur Verfügung.
Rufen Sie dort einfach an oder fragen Sie persönlich nach.
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Auch für die Pflegebedürftigen, die tagsüber oder auch nachts ausser Haus gepflegt werden müssen, sind die Möglichkeiten der Unterbringung in den letzten Jahren angewachsen. Wenn man bedenkt, das die Pflegeversicherung erst seit dem 01.01.1995 in Kraft ist, hat die Zahl der vorhandenen Plätze in diesen wenigen Jahren, vor allem in den neuen Bundesländern, stark zugenommen. Es zeigt sich, das es keine konkreten Engpässe mehr gibt, wenngleich in einigen Regionen noch ein Nachbvesserungsbedarf besteht.
Flächendeckende Versorgung
Das Ziel ist eine flächendeckende vielfältige Versorung der Pflegebedürftigen. Hierzu sind durch den Gesetzgeber sowohl die Pflegekassen als auch die Bundesländer verpflichtet worden.
Hierbei haben die Bundesländer die Aufgabe, für die pflegerische Infrastrukur zu sorgen, durch Bereitstellung von Fördermitteln für notwenige Investitionen.
Versorgungsverträge der Pflegekassen
Die Aufgabe der Pflegekassen bzw. deren Landesverbände bei diesem Auftrag des Gesetzgebers besteht darin, mit allen Einrichtungen Versorgungsverträge abzuschliesen, die die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllen.
In diesen sogenannten Zulassungsverträgen wird auch die Qualität der Versorgung geregelt, denn nur Einrichtungen, die bestimmten Qualitätsstandards genügen, werden von den Pflegekassen zugelassen.
Nach dem Gesetz ist der Pflegebedürftige dazu verpflichtet, nur solche Vertragspartner für seine Versogung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann die Pflegekasse die Kosten nicht übernehmen.
Die Bundesverbände der Pflegekassen und der Leistungserbringer haben die Qualitätskriterien für die ambulante und stationäre Pflege vereinbart, deren Einhalting für die Einrichtungenzum Erhalt des Zulassungsvertrags verpflichtet ist. Bei Nichteinhaltung muss der Vertrag gekündigt werden.
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Beitrag vom 04.07.2008 - 19:50 |
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