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Welche Pflegestufen gibt es |
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Administrator 19 Beiträge
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Der Gesetzgeber hat die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger bekommt, davon abhängig gemacht, welcher Pflegestufe er angehört. Es gibt drei Pflegestufen, die einen einheitlichen Maßstab darstellen, anhand dessen die Pflegebedürftigkeit des Einzelnen eingeteilt wird. Die Entscheidung Ober die Pflegestufe trifft die Pflegekasse aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (siehe unten).
Kriterien der Pflegestufen
Die drei Pflegestufen berücksichtigen die Krankheiten oder Behinderungen, die Verrichtungen des Alltags und das Ausmaß der Hilfebeclürftigkeit Ober den Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
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Die Pflegestufen
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Erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe 1:
Hilfebedarf:
mindestens 1 x täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.
Zeitaufwand:
Wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege. |
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Schwer Pflegebedürftige
Pflegestufe 2:
Hilfebedarf:
mindestens 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.
Zeitaufwand:
Wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege. |
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Schwerst Pflegebedürftige
Pflegestufe 3:
Hilfebedarf:
und urn die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Zeitaufwand:
Wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden Grundpflege. |
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Härtefälle
Diese Einstufungen sollen Richtwerte sein. Im Einzelfall gibt es noch zusätzliche Unterscheidungsmerkmale. So gibt es Härtefallregelungen, wenn z. B. der Hilfsbedürftige auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gleichzeitig betreut werden kann, oder auch wenn die Hilfe mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist.
Regelungen für Kinder
Auch für die Pflege von Kindern gibt es spezielle Regelungen. So werden Kinder bis zu einem bestimmten Alter, auch wenn sie gesund sind, in jedem der Verrichtungsbereiche Hilfe benötigen. Der altersbedingten Hilfebedarf hinausgehende krankheitsbedingte Mehrbedarf wird bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.
Höherstufung
Wichtig ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, dass eine Einstufung des Pflegebedarfs nicht für alle Zeiten festgeschrieben ist, sondern selbstverständlich bei Bedarf auch höher gestuft werden kann, wenn sich z. B. die Grundkrankheit verschlimmert and der daraus resultierende Hilfebedarf erhöht hat.
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Beitrag vom 17.08.2008 - 10:38 |
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17.08.2008 - 10:38 |